Weiterer Etappensieg: Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt

Nach jahrelangen Bemühungen haben wir es endlich geschafft, dass im Bereich zwischen der Rheinstraße (Trog), bis hin zur Brunnenstraße (BSB) ab sofort durchgehend Tempo 30 gilt. Wenn es auch nur ein „kleines“ Etappenziel auf dem Weg zur dringend erforderlichen Ortsumgehung darstellt, umso mehr freuen wir uns, dass wir die zuständigen Behörden zur Umsetzung dieser Maßnahme überzeugen konnten. Zahlreiche Gespräche, Ortstermine und ein schier endloser Schriftverkehr waren erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen.

Wir bedanken uns bei allen verantwortlichen Beteiligten der Stadt Braubach, der Verbandsgemeinde Braubach, der kommunalen Parteien und des Landesbetrieb für Mobilität für die Zustimmung und abschließende Umsetzung unserer Forderung.

Tempo 30 löst sicherlich nicht das vorhandene Problem des unerträglich hohen Verkehrsaufkommens, Tempo 30 macht die Braubacher Innenstadt aber ruhiger und vor allem deutlicher sicherer.

 


 

Anmerkung in eigener Sache:

Vor der Umsetzung der Tempo 30 Regelung berichtete die Rheinzeitung über unsere Bemühungen. Vorangegangen waren monate- bzw. jahrelange Bemühungen seitens unserer Initiative, die Ortsdurchfahrt Braubach durchgängig auf Tempo-30 zu regeln. Trotz positiver Entscheidung der Kommunalverwaltung wollte das Projekt augenscheinlich einfach nicht zur abschließenden Umsetzung kommen.

Bericht Rheinzeitung vom 12.07.2017

[Zum kompletten Bericht der Rheinzeitung bitte hier klicken!]
(Der Link ist nur für Online-Abonennten der Rheinzeitung verfügbar.)

Zu dem Zeitpunkt der Berichterstattung waren die Vorplanungen des Landesbetrieb Mobilität aber bereits weit voran geschritten und standen kurz vor dem Abschluss. Dies war uns leider nicht bekannt. Zudem war der von uns dargestellte Sachstand formaljuristisch nicht ganz korrekt wiedergegeben. Wir danken dem LBM für eine sachliche Darstellung der sehr komplexen und für den Bürger nur schwer verständlichen Verwaltungsabläufe.
Einen Auszug dieser Darstellung finden sie hier: [Zum Mail des LBM bitte hier klicken!]

 

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